Tax & Legal UPDATE KW 18-2025
Tax & Legal UPDATE KW 18-2025
Neueinstellungen im Internet
Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen europarechtswidrig
BDO Website, Insight
Die Beschränkung der Ausnahme von der sog. Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen in einem EU- oder EWR-Staat verstößt nach dem BFH-Urteil vom 03.12.2024 (Az. IX R 32/22) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Keine Arbeitgebereigenschaft einer ausländischen Betriebsstätte
BDO Website, Insight
Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2024 (Az. VI R 25/22) nicht Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinn sein.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Staatliche Beihilfen: Wann verstoßen Steuerbefreiungen gegen das Unionsrecht?
EuGH, Pressemitteilung vom 29.04.2025 zum Urteil vom 29.04.2025, C-453/23
Eine allgemeine und abstrakte Befreiung von einer direkten Steuer kann grundsätzlich nicht als staatliche Beihilfe angesehen werden. Da nämlich davon ausgegangen wird, dass diese Befreiung der “normalen” Steuerregelung inhärent ist, kann sie im Allgemeinen keinen selektiven Vorteil verschaffen.
Der Umstand, dass nur Unternehmen, die die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung erfüllen, diese in Anspruch nehmen können, genügt für sich genommen nicht, um sie als selektiv einzustufen.
Abkommensrechtliche Betriebsstätte eines Taxiunternehmens in den Räumen einer Taxifunkzentrale
BFH, Urteil vom 18.12.2024, I R 47/21; Pressemitteilung vom 02.05.2025
1. Eine feste Geschäftseinrichtung liegt abkommensrechtlich (hier: Art. 5 Abs. 1 DBA-Schweiz) vor, wenn sich bei einer Gesamtwürdigung der in Wechselwirkung zueinander stehenden Merkmale der zeitlichen und örtlichen Festigkeit der Geschäftseinrichtung sowie der dauerhaften Verfügungsmacht des Unternehmens über diese Geschäftseinrichtung eine ausreichende Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ergibt.
2. Die dauerhafte Überlassung personenbeschränkter Nutzungsstrukturen (hier: persönlicher Standcontainer) kann ein Indiz für das Bestehen einer dauerhaften Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung (hier: Büroraum) sein.
3. Geschäftsleitende sowie unternehmerisch administrative Tätigkeiten, die zentrale Unternehmensfunktionen betreffen, sind keine Hilfstätigkeiten im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. e DBA-Schweiz.
Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte
BFH, Urteil vom 18.12.2024, I R 39/21; Pressemitteilung vom 02.05.2025
1. Eine "feste" Geschäftseinrichtung setzt in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 28.06.2006 - I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100). Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung eines Unternehmens überschritten wird.
2. Dass ein Unternehmen nur für weniger als sechs Monate besteht und die Tätigkeit dieses Unternehmens vollständig in der Geschäftseinrichtung des Betriebsstättenstaats ausgeübt wird, rechtfertigt keine Ausnahme von der Mindestdauer.
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs
BFH, Urteil vom 18.12.2024, I R 12-13/21
1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt.
2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung.
VGA: Verrechnungspreisbestimmung bei sogenannten Parallelimporten
BFH, Urteil vom 11.12.2024, I R 41/21; Pressemitteilung vom 02.05.2025
Bei Parallelimporten von (Original-)Arzneimitteln (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) kann eine verhinderte Vermögensmehrung bei der konzerneigenen Vertriebsgesellschaft (inländischer Vertrieb) zugunsten der Konzernmuttergesellschaft (Höhe des Verrechnungspreises) nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Parallelimport nicht im eigentlichen Interesse der Konzernmutter liegt. Denn die Vertriebsgesellschaft übt ihre Marketingaktivitäten im Interesse des Gesamtkonzerns aus, der wirtschaftlich auch von den Parallelimporten profitiert.
Rechtsprechung - privater Bereich
Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung
BFH, Urteil vom 11.12.2024, II R 50/22
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein.
Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
BFH, Urteil vom 20.02.2025, III R 43/22; Pressemitteilung vom 02.05.2025
1. Der Freiwillige Wehrdienst ist ‑‑anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr‑‑ kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (Festhalten an der Rechtsprechung).
2. Die Beendigung der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes führt nicht zu einem für den weiteren Kindergeldbezug gegebenenfalls schädlichen Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
BFH, Urteil vom 20.02.2025, VI R 18/22
1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen.
2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist
BFH, Beschluss vom 10.04.2025, II B 54/24 (AdV)
Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 (BGBl I 2021, 926, BStBl I 2021, 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 01.07.2021 erfolgt sind.
Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids
BFH, Urteil vom 11.12.2024, II R 44/21
1. Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) gesetzten Rahmen hinausgehen.
2. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist.
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 29.04.2025 zum Beschluss vom 20.03.2025, 9 V 9049/25
Die Finanzbehörde darf für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung der Steuerforderung durchführen.
Sonstiges
Einwegkunststofffondsgesetz: Verlängerung Meldepflicht, aber keine Prüfungspflicht für 2024
Umweltbundesamt, Pressemitteilung vom 02.05.2025
Das Umweltbundesamt verlängert für Hersteller die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen auf den 15.06.2025.
Zudem sieht das Umweltbundesamt 2025 ausnahmsweise gänzlich von der Pflicht zur externen Überprüfung und Bestätigung der Mengenmeldung für 2024 ab. Die Möglichkeit des Umweltbundesamtes, jederzeit im Einzelfall zu verlangen, dass eine solche Prüfung durchgeführt und eine Bestätigung vorgelegt wird, bleibt hiervon aber unberührt.
Rentenanpassung 2025
Bundesregierung, Mitteilung vom 30.04.2025
Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1.7.2025 um 3,74 % steigen.
New Publications on the Internet
Attribution taxation for foreign family foundations contrary to European law
BDO Website, Insight
According to the German Federal Fiscal Court decision of December 3, 2024 (case no. IX R 32/22), limiting the exemption from so-called attribution taxation to foreign foundations in an EU or EEA country violates the free movement of capital.
No employer status of a foreign permanent establishment
BDO Website, Insight
According to the BFH ruling of December 12, 2024 (case no. VI R 25/22), the foreign permanent establishment of a legally independent person resident in Germany cannot be an employer in the sense of tax treaty law.