Tax & Legal UPDATE KW 17-2025
Tax & Legal UPDATE KW 17-2025
Neueinstellungen im Internet
Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei isolierter anteiliger Schenkung eines fremdfinanzierten Vermietungsobjekts
BDO Website, Insight
Der BFH hat mit Urteilen vom 03.12.2024 (Az. IX R 2/24 und IX R 3/24 (NV)) im Fall einer schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem fremdfinanzierten Vermietungsobjekt unter vollständiger Zurückbehaltung der aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten entschieden, dass die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind.
Neue Grundsteuer: Nachweis niedrigerer gemeiner Werte im sog. Bundesmodell
BDO Website, Insight
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurde die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts für das Bundesmodell gesetzlich festgeschrieben und in § 220 BewG ein neuer Absatz 2 angefügt.
Podcasts: Wie geht es weiter mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EU-Omnibus?
BDO Website, Insight
Die EU-Omnibus-Initiative stellt einen entscheidenden Wendepunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar: Die Anzahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, sollen um etwa 80 % reduziert werden. Für andere Unternehmen gelten nun verlängerte Fristen. Die Möglichkeit, von Berichtspflichten befreit zu werden oder verlängerte Fristen zu erhalten, eröffnet strategische Spielräume, die es zu nutzen gilt und sollte keinesfalls ein Showstopper für die nachhaltige Unternehmensführung sein.
2 Jahre Hinweisgeberschutzgesetz - Umgang, Erfahrungen und praktikable Lösungen
BDO Website, Web Seminar am 06.05.2025
BDO Indirect Tax News - Issue 2/2025
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BDO Public Sector Nr. 1 | April 2025
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Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG
BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 21/22
Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 des Körperschaftsteuergesetzes mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung (hier: Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung) tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin ("zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG"), an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, nicht auf die Beteiligungsquote der KG, sondern jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen.
Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin
BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 23/21
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Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich.
Steuerrechtliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens
BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln.
Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 20.02.2025, IV R 23/22 (NV)
1. Was als werbende Tätigkeit einer Personengesellschaft anzusehen und damit für den Beginn ihrer sachlichen Gewerbesteuerpflicht maßgeblich ist, bestimmt sich nach der von der Personengesellschaft tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Insoweit dürfen die Ebenen der Personengesellschaft und der an ihr beteiligten Gesellschafter nicht miteinander vermengt werden (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 54).
2. Für den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht macht es einen Unterschied, ob die Personengesellschaft ein mit einem Hotel zu bebauendes Grundstück in der Absicht erwirbt, die Hotelimmobilie nach Abschluss der Baumaßnahmen an einen Erwerber zu veräußern, oder ob die Personengesellschaft ein derartiges Grundstück in der Absicht erwirbt, das errichtete Hotel nach Abschluss der Baumaßnahmen mit verändertem Gesellschafterbestand selbst zu betreiben.
Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand
BFH, Urteil vom 11.12.2024, XI R 9/23
Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen et cetera) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Bawaria Motors vom 19.07.2012 - C-160/11, EU:C:2012:492).
Reemtsma-Direktanspruch
BFH, Beschluss vom 05.12.2024, V R 11/23
Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05, EU:C:2007:167 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine ‑ bereits erbrachte oder noch zu erbringende - Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde (Festhalten am BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 50/16, BFHE 266, 395, BStBl II 2022, 290, Leitsatz).
Provisionsanspruch - Kryptowährung
BAG, Pressemitteilung vom 16.04.2025 zum Urteil vom 16.04.2025, Az. 10 AZR 80/24
Grundsätzlich ist es zulässig, Sachbezüge (hier: Übertragung der sog. Kryptowährung Ether) als Teil des Arbeitsentgelts zu vereinbaren, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf jedoch der Wert der vereinbarten Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Dem Arbeitnehmer muss zumindest der unpfändbare Betrag seines Entgelts in Geld ausgezahlt werden. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen wird, erst den Sachbezug in Euro „umzutauschen“ oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um die Bedürfnisse des täglichen Lebens befriedigen zu können.
Rechtsprechung - privater Bereich
Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
BFH, Urteile vom 03.12.2024, IX R 15/24 (NV), IX R 16/24 (NV), IX R 31/22 (NV) und IX R 32/22; Pressemitteilung vom 24.04.2025
1. Unter einer für die Anfallsberechtigung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) erforderlichen gesicherten Rechtsposition ist die bei objektiver Betrachtungsweise bestehende begründete Aussicht eines Steuerpflichtigen zu verstehen, im Fall der Liquidation der Stiftung Auskehrungen zu erhalten.
2. Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger als anfallsberechtigt anzusehen ist, erfolgt nach dem Prinzip der veranlagungszeitraumbezogenen Besteuerung.
3. Zur Abwendung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ist es wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Anwendung von § 15 Abs. 6 AStG unschädlich, wenn die Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern in einem Drittstaat hat.
4. Für die Beurteilung, ob das Stiftungsvermögen gemäß § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG der Verfügungsmacht der in Abs. 2 und 3 genannten Personen "rechtlich und tatsächlich" entzogen ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an.
Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots gemäß § 20 Abs. 9 EStG
BFH, Beschluss vom 08.04.2025, VIII B 79/24 (NV)
1. Das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch gegenüber Beziehern höherer Kapitalerträge, denen Werbungskosten (hier: aus Vermögensverwaltergebühren) deutlich oberhalb des Sparerpauschbetrags erwachsen, eine grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige typisierende Regelung im System der abgeltend besteuerten Kapitalerträge.
2. Macht der Beschwerdeführer geltend, die typisierende Regelung des Werbungskostenabzugsverbots in § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG führe nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung, muss er sich zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung mit der zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auseinandersetzen und darlegen, unter welchen bislang nicht erörterten Gesichtspunkten diese Rechtsfrage einer neuerlichen Überprüfung bedarf sowie verdeutlichen, ob und unter welchen Gesichtspunkten diese Frage im steuerlichen Fachschrifttum umstritten ist.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
BFH, Beschluss vom 07.04.2025, V B 7/24 (NV)
1. Eine Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs lediglich in privatschriftlicher Form ist ohne eine Anzeige im Sinne des § 46 Abs. 2 und 3 der Abgabenordnung (AO) steuerrechtlich unwirksam, und zwar auch im Verhältnis zwischen dem Abtretenden (Zedenten) und dem Dritten (Zessionar). Die Aufrechnung ist in diesem Fall gemäß § 226 Abs. 1 AO i.V.m. § 388 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber dem (bisherigen) Gläubiger (Abtretenden), der steuerrechtlich nach wie vor als Rechtsinhaber des Steuererstattungsanspruchs gilt, zu erklären.
2. Zu den Anforderungen an die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung und deren Darlegung.
Zur Frage der Festsetzung und Berechnung von Zinsen auf erstattete Antidumpingzölle
BFH, Beschluss vom 13.12.2023, VII B 171/22 (NV)
Zur Festsetzung und Berechnung von Zinsen aufgrund eines unionsrechtlichen Zinsanspruchs sind die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) einschließlich der Erlöschenstatbestände des § 47 AO anzuwenden. Demnach erlischt ein Zinsanspruch durch den Eintritt der Festsetzungsverjährung im Sinne der §§ 169 ff. AO.
Finanzverwaltung
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung
BMF, Schreiben vom 22.04.2025
Das BMF stellt klar, dass in den Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG nach dem 16.08.2023 kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Abs. 3 AStG a.F. i.V.m. § 21 Abs. 3 AStG gegeben ist.
Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
BMF, Schreiben vom 22.04.2025
Sonstiges
Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung
Landesregierung NRW, Pressemitteilung vom 16.04.2025
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Die Vereinbarung ist ein erster Schritt zu einer moderneren, alltagstauglichen Lösung im grenzüberschreitenden Arbeitsleben – und ein Erfolg für Nordrhein-Westfalen, das sich seit Jahren für faire und praktikable steuerliche Regelungen für Grenzgänger einsetzt.
Auslaufen beihilferechtlicher Anzeigen im Stromsteuerrecht
BMF, Pressemitteilung vom 17.04.2025
Das BMF informiert über die am 17.04.2025erfolgte Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt über das Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Anzeigen.
Anonymes Hinweisgebersystem in Niedersachsen
Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 22.04.2025
Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen können Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Damit soll die Gerechtigkeit der Besteuerung verbessert und Steuerhinterziehung noch wirksamer bekämpft werden.
New Publications on the Internet
Managing holding partnership as controlling company
BDO Website, Insight
Even a holding company that only performs management functions is considered to be engaged in commercial activities and can be the parent company of a fiscal unit, according to the German Federal Fiscal Court (BFH) in its decision of November 27, 2024 (case no. I R 23/21).
Only pro rata debt interest deduction in the case of an isolated pro rata gift of a leveraged rental property
BDO Website, Insight
In its rulings of December 3, 2024 (case no. IX R 2/24 and IX R 3/24 (NV)), the German Federal Fiscal Court ruled in the case of a gift transfer of a co-ownership share in a rental property financed by third parties with full retention of the liabilities resulting from the acquisition that the debt interest attributable to the transferred co-ownership share cannot be taken into account as income-related expenses.
New German real estate tax: proof of lower market values in the so-called federal model
BDO Website, Insight
With the Annual Tax Act 2024 of December 2, 2024 (BGBl. 2024 I No. 387), the possibility of proving a lower fair market value for the federal model was laid down in law and a new paragraph 2 was added to Section 220 BewG.
Introduction of the Public Country-by-Country Reporting
BDO Website, Insight
On June 21, 2023, the Income Tax Information Disclosure Act (also “Public Country-by-Country Reporting” or “pCbCR”) was published in the Federal Law Gazette, thereby transposing Directive (EU) 2021/2101 into national law. On December 2, 2024, followed the corresponding EU Implementing Regulation. The Directive aims to make the activities and tax payments of multinational enterprises with high turnover in the European Union more transparent, thereby promoting compliance in tax matters.
Germany Introduces Stricter Rules on Intra-group Financing
BDO Website, Insight
Germany recently introduced comprehensive changes to its intra-group financing rules, which have already come into force on January 1, 2024. The new principles earmark stricter regulation on the tax deductibility of interest expenses on intercompany financial transactions. These limitations are designed to prevent profit shifting through excessive interest deductions.
BDO Indirect Tax News - Issue 2/2025
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