Erweiterungen der Übermittlungspflichten der E-Bilanz
Erweiterungen der Übermittlungspflichten der E-Bilanz
Änderungen zur E-Bilanz im Jahressteuergesetz 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das am 02. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, werden die Übermittlungs-pflichten der E-Bilanz umfassend aktualisiert und erweitert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Bilanzdaten zu präzisieren und zu vervollständigen.Erweiterung der Übermittlungsverpflichtungen
Eine der zentralen Neuerungen ist die Einbeziehung der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden sowie des Anlagenspiegels und des zugrunde liegenden Anlagenverzeichnisses in die Übermittlungspflicht. Diese Ergänzung schließt eine bislang bestehende Lücke in der elektronischen Übermittlungspflicht und gewährleistet eine vollständige Übermittlung aller relevanten Daten an die Finanzbehörden.Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel werden mit der Gesetzesänderung ausdrücklich in § 5b Abs. 1 EStG geregelt. Darüber hinaus unterliegen nicht nur Steuerbilanzen, sondern auch alle für steuerliche Zwecke erstellten Bilanzen der Übermittlungspflicht. Ferner gehören auch zur Übermittlungspflicht der Anhang, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Verzeichnisse gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 5a Abs. 4 EStG.
Übergangsfristen für die neuen Regelungen
Die neuen Übermittlungspflichten für Kontennachweise gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Für die zusätzlichen Übermittlungspflichten, die sich auf Anlagenspiegel, Anlagenverzeichnisse und begleitende Dokumente beziehen, ist eine spätere Übergangsfrist vorgesehen: Diese Regelungen treten erstmals für Wirtschaftsjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen.Fazit
Die Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 stellen einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz in der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten für die Finanzverwaltung dar. Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen, um den gesetzlichen Vorgaben fristgerecht nachzukommen.