
Melanie Schunk
Nach einer Phase der vergleichsweisen regulatorischen Ruhe im Bereich der finanziellen Berichterstattung hat der IASB im April 2024 mit IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ einen schwergewichtigen neuen Standard verabschiedet, der alle gemäß IFRS bilanzierenden Unternehmen betrifft. Mit IFRS 18 soll die Transparenz erhöht und bessere Vergleichbarkeit von Informationen über die finanzielle Leistung von Unternehmen sichergestellt werden.
IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2027 beginnen mit retrospektiver Anpassung durch Überleitung der Vergleichsperiode.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind künftig zwei neue Zwischensummen auszuweisen: operativer Gewinn oder Verlust (Betriebsergebnis) sowie Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern. Infolgedessen sind die entsprechenden Erträge und Aufwendungen den folgenden fünf Kategorien zuzuordnen unter Berücksichtigung von spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten:
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Diese Gliederungsvorschriften gelten unabhängig davon, ob ein IFRS-Anwender die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatz- oder dem Gesamtkostenverfahren darstellt.
Darüber hinaus enthält IFRS 18 konkrete Vorschriften, wann Posten auf Basis gemeinsamer Merkmale zu aggregieren bzw. auf Basis nicht gemeinsamer Merkmale zu disaggregieren sind.
Zukünftig sind Leistungskennzahlen von Unternehmen, die zu Steuerungszwecken ermittelt und öffentlich kommuniziert werden und nicht bereits durch andere IFRS-Standards vorgeschrieben werden (sogenannte Management-defined Performance Measures, MPM) zusätzlich im Anhang zu erläutern.
Mit der Verabschiedung von IFRS 18 erfolgten weitere Änderungen an zahlreichen anderen IFRS-Standards, sowohl rein redaktionell als auch inhaltlich. Dies betrifft insbesondere einige Ausweisvorschriften in der Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7.
Die regulatorischen Neuerungen führen zu einer grundlegend veränderten Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und berühren damit ein Kernelement der gesamten Finanzberichterstattung von Unternehmen. Vor dem Hintergrund der retrospektiven Anwendung für die Vergleichsperiode (in der Regel das Geschäftsjahr 2026) erfordert IFRS 18 bereits jetzt Handlungsbedarf und eine frühzeitige Beschäftigung mit den Auswirkungen des Standards.
Unsere Expertinnen und Experten der Accounting & Reporting Advisory Group unterstützen Sie bei der fachlichen, prozessualen und systemseitigen Implementierung des neuen Standards, damit Sie die neuen regulatorischen Herausforderungen effizient meistern können.
Melanie Schunk
Stephanie Chadha
Alexander Rüschenbaum