IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss

Neue Vorschriften für die finanzielle Berichterstattung, die alle IFRS-Bilanzierer betreffen

Worum geht es?

IFRS 18 ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ zur Erhöhung der Transparenz und besseren Vergleichbarkeit von Informationen über die finanzielle Leistung von Unternehmen. Wesentliche Änderungen im Vergleich zu IAS 1:
  • Zwei neue Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Zusätzliche Kategorien zur Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung von spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten 
  • Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Abschlussinformationen
  • Angabepflichten für Management-defined Performance Measures
  • Erstanwendungszeitpunkt:
    • Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2027 beginnen 
    • Retrospektive Anpassung durch Überleitung der Vergleichsperiode (i.d.R. 2026)
 

Was sind die Herausforderungen?

  • Individuelle Analyse des Anpassungsbedarfs durch die neuen Anforderungen 
  • Identifizierung und Erläuterung von Management-defined Performance Measures
  • Aktualisierung von Kontenplänen/-mappings und sonstigen Richtlinien
  • Sicherstellung der Datenverfügbarkeit für geänderte Strukturen und Anhangangaben
  • Anpassung von bestehenden IT-Systemen/Tools für die (externe) Berichterstattung
  • Beurteilung der Auswirkungen auf das Controlling, Vergütungsvereinbarungen und Finanzierungsvereinbarungen mit Covenants 
  • Gleichzeitige Sicherstellung der Berichterstattung nach IAS 1 und Aufbereitung der Vergleichsperiode gemäß IFRS 18 im Jahr vor der Erstanwendung (i.d.R. 2026)
 

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Durchführung von Betroffenheitsanalysen
  • Beratung bei fachlichen (Abgrenzungs-)Fragen 
  • Unterstützung bei Prozess- und Systemanpassungen
  • Aufbereitung und/oder Anpassung von Richtlinien und Prozessbeschreibungen
  • Bedarfsgerechte Schulungen und Workshops
  • (Teil-)Projektmanagement und Umsetzungsstrategie
 

Welchen Mehrwert haben Sie?

  • Revisionssichere und fristgerechte Umsetzung der neuen Anforderungen 
  • Personelle Entlastung durch Einbindung unserer Fach-, Prozess- und IT-Experten
  • Individuelle Beratung (Coaching Approach vs. Full Service Approach)