Tax & Legal UPDATE KW 25-2025
Neueinstellungen im Internet
VAT Update | Juni 2025
BDO Website, Web Seminar am 27.06.2025
Gesetzgebung
Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
BMJV, Referentenentwurf vom 13.06.2025
Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor.
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
BMJV, Referentenentwurf vom 13.06.2025
Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
BFH, Urteil vom 10.04.2025, VI R 11/22; Pressemitteilung vom 20.06.2025
1. Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
2. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind.
3. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden.
Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile; Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
BFH, Beschluss vom 13.12.2023, XI R 39/20
1. Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden.
2. Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen.
3. Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an.
Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 28.03.2024 als NV-Entscheidung abrufbar.
Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet
BFH, Beschluss vom 19.05.2025, V B 25/24 (NV)
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.
Berücksichtigung angemessener Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft bei Lohnsumme
FG Münster, Urteil vom 15.04.2025, 3 K 483/24 F; Revision BFH II R 28/25
Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 4 ErbStG) gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG in der Fassung vom 22.12.2009 (a.F.) sind die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen.
Lohnsteuerhaftung: Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-Finanzamts zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige
FG Niedersachsen, Urteil vom 16.04.2025, 9 K 155/22; Revision BFH VI R 8/25
Der Haftungstatbestand knüpft mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch an. Damit bleibt die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung und nicht dessen Einkommensteuerschuld.
Vermietung und Verkauf tatsächlich nicht existenter Container
FG Münster, Urteil vom 14.05.2025, 6 K 608/22 E; Revision zugelassen
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG (Vermietung beweglicher Gegenstände) und nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) führen.
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
FG Münster, Urteil vom 26.03.2025, 13 K 391/23 G; Revision nicht zugelassen
Die Vermietung fremden Grundbesitzes ist für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch dann schädlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
Aktivierungsverbot bei Bestreiten einer Forderung
FG Münster, Urteil vom 26.03.2025, 7 K 2394/20 E, G; rechtskräftig
Bei einer in vollem Umfang bestrittenen Forderung darf aufgrund des maßgeblichen Realisationsprinzips die gewinnwirksame Erfassung nicht erfolgen.
Rechtsprechung - privater Bereich
Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten
BFH, Urteil vom 02.04.2025, X R 6/22
Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung
BFH, Urteil vom 19.03.2025, X R 20/23
1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 AO) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden.
2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab.
3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung (§ 48 Abs. 1 i.V.m. § 225 Abs. 1 AO) wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen.
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren
BFH, Beschluss vom 30.05.2025, IX B 19/25
Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt
BFH, Urteil vom 08.04.2025, IX R 22/22 (NV)
1. Rechtliche Analysen als solche unterfallen nicht dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, wohl aber die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
2. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Einsicht in die Akten genommen hat, auf welche sich ihr Auskunftsbegehren bezieht.
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
BFH, Beschluss vom 30.05.2025, V B 61/23 (NV)
Die Berichtigung eines Dokuments, das dem nach der Rechtslage im Jahr 1999 für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Schriftformerfordernis nicht entsprach, führte nicht zu einer Rechnungsberichtigung, sondern zu einer erstmaligen Rechnungserteilung.
Finanzverwaltung
Veröffentlichung der Taxonomien 6.9 vom 01.04.2025
BMF, Schreiben vom 10.06.2025
DStV, Pressemitteilung vom 17.06.2025
Es wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Zudem weist das BMF-Schreiben auf die Änderungen in Bezug auf die E-Bilanz durch das Jahressteuergesetz 2024 hin. Danach ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, der Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils grundsätzlich einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden an das Finanzamt zu übermitteln. Es ist aber auch eine Härtefallregelung in bestimmten Fällen vorgesehen.
Amtliches Gewerbesteuer-Handbuch 2024 ist online
BMF, Pressemitteilung vom 19.06.2025
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Gewerbesteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar.
Sonstiges
Stadt Essen führt Beherbergungssteuer ein
Stadt Essen, Pressemitteilung vom 04.06.2025
Hotelgäste in Essen müssen demnächst eine Steuer auf ihre Übernachtung zahlen. Für die Einziehung der Steuer sind die Beherbergungsbetriebe zuständig. Der Steuersatz von 5 % gilt auch für private Vermietungen sowie Buchungen über Online-Portale. Die Steuer ist auf einen Höchstsatz von EUR 9 pro Tag begrenzt. Die neue Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen tritt am 01.08.2025 in Kraft.