Tax & Legal UPDATE KW 22-2025
Neueinstellungen im Internet
Keine nochmalige Einzahlung von geleistetem Nennkapital bei wirtschaftlicher Neugründung
BDO Website, Insight
Nach dem BFH-Urteil vom 25.02.2025 (Az. VIII R 22/22) ist eine Einzahlung bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer AG nicht automatisch eine erneute Leistung auf das Nennkapital.
Unternehmen. Nachfolge. Zukunft – „Übergabe im Familienunternehmen – Steuern jetzt noch optimieren!“
BDO Website, Präsenzveranstaltung in Düsseldorf am 11.06.2025
Unser Expertenteam lädt zur Folgeveranstaltung im Rahmen der bundesweiten Themen-Roadshow 2025 ein.
Indirect Tax Campus: Grundlagen der Umsatzsteuer - der rote Faden
BDO Website, Web Seminar am 12.06.2025
Tax Writers Approve Massive Tax Bill with Important Implications
BDO USA, Insight
The House Ways and Means Committee issued on May 14 a new tax bill that - while still being in the making - is expected to have further significant changes to US tax law.
Gesetzgebung
Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt in Hamburg auch in 2025 unverändert
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 27.05.2025
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt auch für das Kalenderjahr 2025 in Hamburg unverändert und beträgt weiterhin 470 Prozent.
Bürokratieabbau bei der Entsendung von Arbeitnehmern
Europäischer Rat, Pressemitteilung vom 22.05.2025
Der Rat der Europäischen Union äußerte sich zur Verordnung zur Erleichterung der elektronischen Erklärung über entsandte Arbeitnehmer. Mit der Verordnung soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch eine vollständige Digitalisierung der Übermittlung von Entsendemeldungen verringert werden.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union
BFH, EuGH-Vorlage vom 18.02.2025, VII R 17/22
1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird?
2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die Nicht-Unionsware anschließend wieder ausgeführt wird?
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs
BFH, Urteil vom 10.04.2025, IV R 21/22
Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.01.2016 - IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016, 875; vom 14.01.2016 - IV R 48/12).
Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft
BFH, Urteil vom 08.04.2025, IX R 32/23; Pressemitteilung vom 30.05.2025
Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG ("Switch-over"-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen und findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 4.1.1.2.2 und vom 22.12.2023, BStBl I 2023, Sondernummer 1/2023, 2, Rz 1002).
Reitunterricht als Freizeitgestaltung
BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 9/22; Pressemitteilung vom 30.05.2025
1. Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbständige Hauptleistungen vor.
2. Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Allerdings kann er in begründeten Ausnahmefällen der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung dienen.
3. § 4 Nr. 23 UStG a.F. verlangt in unionsrechtskonformer Auslegung eine anerkannte Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter (Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02).
Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus zwar nicht steuerbar, jedoch vorsteuerschädlich
BFH, Urteil vom 11.12.2024, XI R 4/23
1. Eine unentgeltliche Wärmelieferung im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mit in seinem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugter Wärme in seiner Trocknungsanlage Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen ohne Gegenleistung trocknet, um bei der Einspeisung des in seinem BHKW produzierten Stroms einen erhöhten Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Bonus zu erlangen.
2. Mit der insoweit erbrachten unentgeltlichen Trocknungsleistung, deren Wert weit hinter dem damit bei der Stromeinspeisung erlangten KWK-Bonus zurückbleibt, erbringt der Unternehmer eine andere sonstige Leistung, die nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG steuerbar ist, weil sie insoweit nicht für Zwecke ausgeführt wird, die außerhalb des Unternehmens liegen.
3. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, soweit Eingangsleistungen zur unentgeltlichen Trocknung von Holz als nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bezogen werden.
4. Ein Vorsteuerabzug, der durch eine materiell-rechtlich unzutreffende Zuordnung zum Unternehmen zu Unrecht vollständig vorgenommen wurde, ist in den Folgejahren zu berichtigen, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung des Zuordnungsjahres nicht mehr änderbar ist (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.10.2014 - V R 11/12, BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973 und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union SEB bankas vom 11.04.2018 - C-532/16, EU:C:2018:228).
Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil
BFH, Urteil vom 20.03.2025, IV R 12/21 (NV)
1. Ob die auf einen mit einem Nießbrauch belasteten Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten oder dem Nießbraucher zuzurechnen sind, richtet sich grundsätzlich danach, wer die Verluste nach den vertraglichen Abreden wirtschaftlich zu tragen hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Wird in dem Vertrag über die Bestellung des Nießbrauchs nicht von dem gesetzlichen Leitbild des Nießbrauchs abgewichen, sind die auf einen Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten zuzurechnen (Bestätigung der Rechtsprechung).
vGA dem Grunde nach beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch faktischen Alleingesellschafter
BFH, Beschluss vom 13.05.2025, VIII B 33/24 (NV)
1. Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter schon dem Grunde nach nicht davon abhängt, ob der Vorgang bei der Gesellschaft eine Minderung des Unterschiedsbetrags ausgelöst hat.
2. Durch die unentgeltliche Übertragung eines weiteren Geschäftsanteils von der Gesellschaft erhält der Alleingesellschafter ein Wirtschaftsgut, über das er vorher so nicht verfügen konnte. Darin liegt für ihn dem Grunde nach ein Vermögensvorteil.
Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungsvorgängen
BGH, Beschluss vom 18.03.2025, II ZB 1/24
Die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers kann auch nachgereicht werden, sofern dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt unabhängig davon, ob die nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war.
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
BAG, Pressemitteilung vom 22.05.2025 zum Beschluss vom 22.05.2025, 7 ABR 28/24
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
Rechtsprechung - privater Bereich
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks
BFH, Urteil vom 11.03.2025, IX R 17/24; Pressemitteilung vom 30.05.2025
Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
BFH, Urteil vom 19.02.2025, XI R 18/23
1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 - X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215).
2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken.
3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen
FG Köln, Beschluss vom 08.04.2025, 4 V 444/25; Pressemitteilung vom 26.05.2025
An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen laut dem am 26.05.2025 veröffentlichten Beschluss des FG Köln auch nach dem 31.12.2022 ernstliche Zweifel. Die im vorläufigen Rechtsschutz ergangene Entscheidung ist rechtskräftig. Das Finanzamt hat die gegen den Beschluss zugelassene Beschwerde nicht eingelegt.
Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher Handelstätigkeit - Reichweite des Vertrauensschutzes
BFH, Urteil vom 14.01.2025, VII R 8/21
1. Einem Grundlagenbescheid kommt nur insoweit Bindungswirkung zu, als er eine Regelung zu einem bestimmten Sachverhalt enthält. Sind bestimmte Tatbestandsmerkmale einer Norm von dem Regelungsgehalt des Bescheids nicht umfasst, besteht insoweit keine Bindungswirkung; diese Tatbestandsmerkmale sind von der Behörde zu prüfen, die den nachfolgenden Verwaltungsakt erlässt.
2. Kauft ein Einführer, der Inhaber von Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr ist, Waren außerhalb der Union von einer verbundenen Gesellschaft an, die selbst über gleichartige Lizenzen verfügt, aber ihre Lizenzen durch eigene Einfuhren ausgeschöpft hat, und verkauft er die Waren nach der Einfuhr wieder an dieselbe Gesellschaft zurück, kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Das ist der Fall, wenn die Handelstätigkeiten künstlich mit dem wesentlichen Ziel geschaffen wurden, in den Genuss der Zollbegünstigung zu kommen. Bei der Prüfung des Rechtsmissbrauchs sind alle relevanten Tatsachen und Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
3. Eine Nacherhebung von Einfuhrabgaben hat nicht aufgrund von Vertrauensschutz zu unterbleiben, wenn der Irrtum der Zollbehörde über einen Rechtsmissbrauch vom Zollschuldner im Einzelfall vernünftigerweise hätte erkannt werden können, weil zu einem vergleichbaren Sachverhalt ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden war (hier EuGH-Urteil SICES u.a. vom 13.03.2014 - C-155/13, EU:C:2014:145).
Finanzverwaltung
Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
BMF, Schreiben vom 26.05.2025
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2025, Az. 2 BvR 1505/20, ausführlich dargelegt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum 31.12.2019 bestehen. Für weiter zurückliegende Veranlagungszeiträume hatte bereits der BFH wiederholt entschieden, dass keine verfassungsmäßigen Zweifel an der Erhebung eines Solidaritätszuschlags bestehen (zuletzt in seinem Urteil vom 20.02.2024, Az. IX R 27/23 (Az. II R 27/15)). Infolgedessen haben Bund und Länder nunmehr beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags gem. § 165 Abs. 1 AO aufzuheben.
Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 20.03.2025
BMF, Schreiben vom 19.05.2025
Deutschland und Frankreich haben am 20.03.2025 eine Konsultationsvereinbarung hinsichtlich der Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, unterzeichnet.
Sonstiges
Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern
BAFA, Pressemitteilung vom 27.05.2025
Das Förderprogramm, das noch bis zum 30.06.2027 läuft, erreicht mit dem 10.000sten geförderten E-Lastenrad einen wichtigen Meilenstein. In diesem Zusammenhang weist das BAFA nochmals auf die Informationen zur Antragstellung sowie zum Förderprogramm hin.
New Publications on the Internet
No further payment of paid-in nominal capital in the case of a new economic formation
BDO Website, Insight
According to the German Federal Fiscal Court ruling of February 25, 2025 (case no. VIII R 22/22), a payment in the case of a new economic formation of an AG is not automatically a new payment on the nominal capital.
Tax Writers Approve Massive Tax Bill with Important Implications
BDO USA, Insight
The House Ways and Means Committee issued on May 14 a new tax bill that - while still being in the making - is expected to have further significant changes to US tax law.