Tax & Legal UPDATE KW 21-2025

Neueinstellungen im Internet

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
BDO Website, Insight

Nach dem BFH-Urteil vom 11.02.2025 (Az. IX R 14/24) ist die Ablösung eines Nießbrauchs von GmbH-Anteilen für den Nießbrauchberechtigten ein nicht steuerbarer Vorgang, wenn dieser nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
BDO Website, Insight

Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), markiert einen Wendepunkt für viele Unternehmen in der Europäischen Union. Mit dem Ziel, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, bringt die PPWR ab August 2026 umfassende, verbindliche Neuerungen für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Shops. Die PPWR ist Teil des europäischen Green Deals und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und verpflichtet sämtliche Akteure, die Verpackungen oder verpackte Waren in Verkehr bringen, zu neuen Standards – unabhängig vom Material oder Entstehungsort der Verpackung. Die BDO Expertinnen und Experten aus Sustainability Services informieren.

Optimierungspotenzial durch Immobilientransfer auf das eigene Betriebsvermögen
BDO Website, Web Seminar am 27.05.2025

BGH-Urteil zur Kundenanlage – Dezentrale Versorgung was nun?
BDO Website, Web Seminar am 03.06.2025

Darknet Decoded: Risiken verstehen, Resilienz stärken
BDO Website, Web Seminar am 04.06.2025

Quo Vadis Gemeinnützigkeit?
BDO Website, Web Seminar am 05.06.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft – Was ändert sich?
BDO Legal, Insight

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, den European Accessibility Act (EEA), in nationales Recht umgesetzt. Ziel des BFSG ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben herzustellen und Barrieren abzubauen, die den Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen erschweren.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
BFH, Beschluss vom 20.03.2025, III R 14/23; Pressemitteilung vom 22.05.2025
BDO Website, Insight

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914).

Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG
BFH, Urteil vom 25.02.2025, VIII R 41/23

1. Sonstige Rücklagen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind alle Rücklagen, die nicht im steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind.

2. Eine vom Sonderausweis auszunehmende "Einlage der Anteilseigner" setzt nicht voraus, dass sie im steuerlichen Einlagekonto erfasst ist.

Formularmäßiger Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 ist wirksam
OVG NRW, Pressemitteilung vom 16.05.2025

Nach dem eindeutigen Wortlaut der abgegebenen Verzichtserklärung und ihrem erkennbaren Sinn und Zweck wurde unmissverständlich angegeben, im Förderzeitraum keinen Liquiditätsengpass im Sinne der Förderbedingungen gehabt zu haben und deshalb unwiderruflich erklärt, die mit dem Bewilligungsbescheid gewährte Soforthilfe (einschließlich fiktivem Unternehmerlohn) nicht in Anspruch genommen zu haben. Dass sich die Erklärenden der daraus ergebenden Folgen bewusst waren, haben sie ausdrücklich durch Ankreuzen einer entsprechenden gesonderten Erklärung bestätigt.

Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
OVG NRW, Pressemitteilung vom 16.05.2025

Die Bewilligungen der NRW-Soforthilfen 2020 verstießen gegen europäisches Beihilfenrecht, wenn sie an ein einzelnes Unternehmen ausschließlich unter Berücksichtigung seiner eigenen Wirtschaftslage geleistet wurden, obwohl dieses Teil eines Unternehmensverbundes war.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 2014
BFH, Urteil vom 23.01.2025, III R 33/24

1. Kosten, die ‑‑wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten‑‑ ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst. Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.06.2024 - VIII R 32/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

2. Nicht als Sonderausgaben abzugsfähige Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbetätigungen liegen vor, wenn die Betätigung organisatorisch, zeitlich und räumlich getrennt von einer Kindertagesstätte, einem Schulhort oder einer ähnlichen Einrichtung stattfindet und dabei nicht die altersbedingt erforderliche Betreuung des Kindes, sondern die Aktivität im Vordergrund steht.

3. Die für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der im Veranlagungszeitraum 2014 gewährten kindbedingten Freibeträge liegt nicht vor.

Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
BFH, Urteil vom 20.02.2025, III R 32/23

1. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil vom 21.06.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970).

2. Zeiten zwischen den Semestern oder Trimestern, die nach dem akademischen Kalender nicht eindeutig zu einem bestimmten Studienjahr gehören, sind jeweils dem nachfolgenden Studienjahr zuzurechnen.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit
BFH, Urteil vom 25.02.2025, VIII R 2/23

Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die ‑‑tatsächlich nicht erwirkte‑‑ Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen.

Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
BFH, Urteil vom 08.04.2025, IX R 8/24 (NV)

1. Begehrt ein Steuerpflichtiger bei der Finanzbehörde Akteneinsicht und macht er im Klageverfahren erstmals einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung geltend, liegt eine Klageänderung vor.

2. Die Klageänderung ist grundsätzlich unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Auskunftsanspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an der für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.

Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
BFH, Urteil vom 19.12.2024, VII R 23/22; Pressemitteilung vom 22.05.2025

1. Das zuständige Hauptzollamt für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens. Dabei ist auf die kleinste rechtlich selbständige Einheit abzustellen.

2. § 26 der Abgabenordnung setzt voraus, dass die bisher zuständige Finanzbehörde mit der Bearbeitung des konkreten Verwaltungsverfahrens bereits begonnen hat. Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit stellt kein solches Tätigwerden dar.

3. Die nach deutschem Recht bestehende Verpflichtung, strom- und energiesteuerrechtliche Entlastungsanträge bei der zuständigen Behörde zu stellen, verletzt nicht den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

4. Die Versagung einer Steuerentlastung verletzt nicht den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn mit dem Ablauf der Antragsfrist zugleich Festsetzungsverjährung eintritt.

Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nach dem GSA Fleisch
BFH, Urteil vom 14.01.2025, VII R 3/23; Pressemitteilung vom 22.05.2025

1. Für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt ein hinreichend konkretisiertes Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Behörde, wenn unklar ist, ob der Kläger Adressat einer abstrakt-generellen Norm ist, und die Behörde auch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen durchgeführt oder angeordnet hat, die darauf abzielen zu prüfen, ob der Kläger dem Regelungsbereich der abstrakt-generellen Norm unterliegt.

2. Für eine Feststellungsklage fehlt ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, wenn lediglich eine rechtsgutachterliche Prüfung angestrebt wird, nicht in den Anwendungsbereich einer abstrakt-generellen Norm zu fallen.

3. Hat das Finanzgericht in einem Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage zu Unrecht bejaht und ist die Sache entscheidungsreif, kann der Bundesfinanzhof in einem Endurteil die Klage als unzulässig abweisen.

 

Finanzverwaltung

Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG
BMF, Schreiben vom 21.05.2025

Das Schreiben regelt die Anwendung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG und ersetzt die vorherigen Regelungen im Schreiben vom 07.07.2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 29.05.2024.

Kapitalertragsteuer: Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
BMF, Schreiben vom 16.05.2025

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde das BMF-Schreiben vom 23.05.2022 neu gefasst.

Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete
BMF, Schreiben vom 15.05.2025

Das BMF hat sein Merkblatt über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebieten vom 06.01.2017 überarbeitet.

 

New Publications on the Internet

Paid redemption of a usufruct in GmbH shares
BDO Website, Insight

According to the German Federal Fiscal Court ruling of February 11, 2025 (case no. IX R 14/24), the redemption of a usufruct of GmbH shares is a non-taxable transaction for the usufructuary if the latter is not the beneficial owner of the GmbH shares.

Commercial property trading
BDO Website, Insight

In its ruling of March 20, 2025 (case no. III R 14/23), the BFH denied commercial real estate trading in the event of a high number of sales after the five-year period has expired.